ESSKUNST
Verordnung durch den Arzt
Die folgenden Indikationen sind von der Krankenkasse anerkannt und können über die Grundversicherung abgerechnet werden:
-
Übergewicht, Adipositas
-
Mangelernährung, Fehlernährung z.B. bei Stress, Burnout, nach langer Krankheit
-
Magendarmbeschwerden und Verdauungsprobleme wie chronisches Sodbrennen/Gastritis, Reizdarm, Verstopfung, Divertikel, Laktoseintoleranz und Fettleber.
-
Herzkreislauf-Beschwerden wie Bluthochdruck (Hypertonie), erhöhte Blutfette wie Cholesterin und Triglyceride, Infarktprophylaxe und -nachsorge, Arteriosklerose.
-
Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus Typ 2, Schwangerschaftsdiabetes, rheumatische Erkrankungen, Osteoporose und Schilddrüsenprobleme.
Eine Verordnung reicht für 6 Beratungen (insgesamt 4 Stunden). 2 Verordnungen sind in der Regel möglich.