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Verordnung durch den Arzt

Die folgenden Indikationen sind von der Krankenkasse anerkannt und können über die Grundversicherung abgerechnet werden:

  • Übergewicht, Adipositas

  • Mangelernährung, Fehlernährung z.B. bei Stress, Burnout, nach langer Krankheit

  • Magendarmbeschwerden und Verdauungsprobleme wie chronisches Sodbrennen/Gastritis, Reizdarm, Verstopfung, Divertikel, Laktoseintoleranz und Fettleber.

  • Herzkreislauf-Beschwerden wie Bluthochdruck (Hypertonie), erhöhte Blutfette wie Cholesterin und Triglyceride, Infarktprophylaxe und -nachsorge, Arteriosklerose.

  • Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus Typ 2, Schwangerschaftsdiabetes, rheumatische Erkrankungen, Osteoporose und Schilddrüsenprobleme.

 

Eine Verordnung reicht für 6 Beratungen (insgesamt 4 Stunden).          2 Verordnungen sind in der Regel möglich.

Kräuter, Esskunst
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